Kommanditisten haben bei Eintritt in einer KG einen Anspruch, auch über diejenigen Geschäftsvorgängen informiert zu werden, die vor ihrem Eintritt erfolgt sind.
Sowohl das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister als auch die Pflichtveröffentlichungen von Kapitalgesellschaften werden zukünftig elektronisch geführt.