Arbeitnehmer darf auf Abgeltung zuviel berechneten Urlaubs bestehen

Berechnet ein Arbeitgeber im Rahmen einer Kündigung die noch abzugeltenden Urlaubstage falsch und ist die Anzahl der Urlaubstage zu hoch, so ist darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu sehen.

Der Arbeitgeber kann das deklaratorische Schuldanerkenntnis auch nicht anfechten, wenn es zu der Falschberechnung aufgrund eines Fehlers im Personalabrechnungssystem kam. Auch ist es dem Arbeitnehmer aus Treu und Glauben nicht versagt, sich auf die Erklärung im Kündigungsschreiben zu berufen. Zweck des Kündigungsschreibens ist es, die Anzahl der noch bestehenden Urlaubstage abschließend festzulegen und so einen Streit bei der Abwicklung entgegenzuwirken. Nach Ansicht des Gerichts liegt auch bei der Kenntnis eines Berechnungsfehlers seitens des Arbeitnehmers keine unzulässige Rechtsausübung vor, wenn es für den Arbeitgeber nicht schlechthin unzumutbar ist, an der falschen Berechnung festzuhalten.
 
Landesarneitsgericht Köln, Urteil LAG NW 9-Sa-797 11 vom 04.04.2012
Normen: BGB § 242
[bns]
 
Kontakt

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Büro LeipzigBüro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro DresdenBüro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro HalleBüro Halle +49 345 - 548 36 85

E-Mail Fachanwalt Hamburgoffice@dinter-kreissig.de

Anfahrt LeipzigAnfahrt Leipzig
Anfahrt DresdenAnfahrt Dresden
Anfahrt HalleAnfahrt Halle

Rückrufservice