Ebay: Autoreifen für einen Euro
Ein weiteres mal hat ein Gericht entschieden, dass auch mit dem Abbruch einer Auktion ein Kaufvertrag zustande kommt.
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt brach ein Verkäufer eine Auktion bei Ebay bei einem Höchstgebot von einem Euro ab. Zur Begründung führte er aus, dass ein Bekannter die Reifen in seinem Auftrag schon verkauft habe, wovon er aber erst jetzt Kenntnis erlangt habe. Der Bieter verlangte hingegen die Herausgabe der Reifen für einen Euro, klagte auf Schadensersatz und bekam vor Gericht recht.
In dem Einstellen eines Artikels bei Ebay liegt das verbindliche Angebot des Einstellenden, den Artikel gegen das bei Auktionsende höchste Gebot herauszugeben. Wird die Auktion vorzeitig abgebrochen, so gilt das bis dahin höchste Gebot. Etwas anderes kann nur gelten, wenn ein zum Abbruch berechtigender gesetzlicher Grund gegeben ist. Dies ist etwa bei Diebstahl oder Zerstörung des angebotenen Gegenstandes der Fall, nicht jedoch bei einem anderweitigen Verkauf. Liegt ein solcher Grund nicht vor, so handelt es sich bei dem Abbruch einer solchen Auktion um einen Verstoß gegen die geltenden "Spielregeln" deren Konsequenzen der Anbieter dann auch zu tragen hat.
Amtsgericht Nürtingen, Urteil AG ES 11 C 1881 11 vom 16.01.2012
Normen: §§ 433, 145 ff. BGB