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Die Bezeichnung einer Firma muss nicht aussprechbar sein, es genügt, dass man sie artikulieren kann.
Stiehlt ein Mitarbeiter eines Transportunternehmens Waren, muss der Unternehmer dafür einstehen.
Für die obligatorischen Widerrufsbelehrungen bei Fernabsatzverträgen liegen jetzt die neuen gesetzlichen Muster vor.
Hervorgehobene Werbung mit Konditionen, die am Markt selbstverständlich sind, ist unzulässig.
Unternehmen dürfen auch Produkte ihrer eigenen Hausmarke mit Markenprodukten vergleichen, die sie ebenfalls verkaufen.
Wenn in einem Vergabeverfahren die Möglichkeit einer dynamischen Kaufpreisgestaltung eingeräumt wird, muss ein Bieter keinen festen Endpreis bei Abgabe seines Angebots benennen.
Mit einer Änderung der Verpackungsverordnung gilt nun eine Pflicht zur Lizenzierung sämtlicher Verpackungen.
Die Änderungen bei der steuerlichen Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter zwingen zu einer unterschiedlichen Behandlung in der Handels- und in der Steuerbilanz.
Spätestens zum Jahreswechsel müssen die Jahresabschlüsse 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht sein, andernfalls droht ein ordnungsgeldverfahren.
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Reform des Bilanzrechts vor, mit den vorrangigen Zielen, Bi-lanzen aussagekräftiger zu machen und bürokratische Vorschriften abzubauen.
 
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