OLG Karlsruhe zur SEPA-Verordnung

Onlinehändler muss Bezahlung von einem Konto im EU-Ausland zulassen.

Im vorliegenden Fall bot ein Onlinehändler seinen deutschen Kunden die Zahlung per Lastschrift an. Eine Abbuchung von einem ausländischem Konto war jedoch nicht möglich Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Onlinehändler den Einzug von einem Konto im EU-Ausland nicht ablehnen darf. Schließlich ermögliche die SEPA-Verordnung eine freie Kontowahl innerhalb des EU-Auslands.
 
OLG Karlsruhe, Urteil OLG Karlsruhe 4 U 120 17 vom 20.04.2018
Normen: Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO
[bns]
 
Kontakt

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Büro LeipzigBüro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro DresdenBüro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro HalleBüro Halle +49 345 - 548 36 85

E-Mail Fachanwalt Hamburgoffice@dinter-kreissig.de

Anfahrt LeipzigAnfahrt Leipzig
Anfahrt DresdenAnfahrt Dresden
Anfahrt HalleAnfahrt Halle

Rückrufservice