Verfassungsmäßigkeit staatlichen Informationshandelns

§ 40 Abs.

1 a LFGB verstößt gegen die Berufsfreiheit, da eine zeitliche Begrenzung der Informationsverbreitung im Gesetz fehlt. Im vorliegenden Fall beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Verfassungsmäßigkeit des 1 a LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch), wonach die Öffentlichkeit unabhängig vom möglichen Vorliegen einer Gesundheitsgefahr bei einem hinreichenden Verdacht von Grenzüberschreitungen sowie bei Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften und hygienerechtlichen Vorschriften hierüber informiert werden soll.

Das BVerfG hat entschieden, dass die Norm grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar ist. Sie konnte dem Kontrollverfahren des BVerfG jedoch nicht gänzlich standhalten. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass 1a LFGB insofern gegen die Berufsfreiheit verstößt, dass es an einer gesetzlichen Regelung zur zeitlichen Begrenzung der Informationsverbreitung fehlt. Der Gesetzgeber muss daher bis zum 30. April 2019 eine Regelung zur zeitlichen Begrenzung treffen.
 
BVerfG, Urteil BVerfG 1 BvF 1 13 vom 21.03.2018
[bns]
 
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