BGH: Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden

Der Ausschluss des Kündigungsrechts benachteilige die Kunden der Airlines nicht unangemessen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften die Stornierung von Flugbuchungen formularmäßig ausschließen dürfen. Verzichten Fluggäste bewusst auf die Buchung eines teureren Tarifs mit einer Stornierungsmöglichkeit, haben sie keinen Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten, da dies eine Individualvereinbarung darstellt. Zudem haben die Fluggäste die Möglichkeit, sich durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung davor zu schützen, auf den Ticketkosten im Falle des Nichtantritts der Reise sitzenzubleiben.
 
BGH, Urteil BGH X ZR 25 17 vom 20.03.2018
Normen: § 649 BGB, § 648 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 649 Satz 3 BGB, § 650 BGB, Art. 22 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1008/2008, &s
[bns]
 
Kontakt

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Büro LeipzigBüro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro DresdenBüro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro HalleBüro Halle +49 345 - 548 36 85

E-Mail Fachanwalt Hamburgoffice@dinter-kreissig.de

Anfahrt LeipzigAnfahrt Leipzig
Anfahrt DresdenAnfahrt Dresden
Anfahrt HalleAnfahrt Halle

Rückrufservice