OLG Köln verneint Wettbewerbswidrigkeit einer kostenlosen WarnWetter-App

Deutscher Wetterdienst ist kein Wettbewerber.

Das Oberlandesgericht Köln hebt das in erster Instanz vor dem Landgericht Bonn ergangene Urteil auf. In diesem war es dem Deutschen Wetterdienst verboten worden, die Nutzer seiner WarnWetterApp nicht nur kostenlos und werbefrei über amtliche Unwetterwarnungen zu informieren, sondern diesen auch weitere Wetterinformationen zur Verfügung zu stellen. Das Oberlandesgericht Köln kam zu der Überzeugung, dass die Bereitstellung der aus Steuergeldern finanzierten App nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoße. Über die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der App habe jedoch noch das Verwaltungsgericht zu entscheiden.
 
OLG Köln, Urteil OLG Koeln 6 U 180 17 vom 13.07.2018
Normen: DWDG § 4
[bns]
 
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