Hersteller dürfen Händlern nicht den Vertrieb ihrer Produkte über das Internet untersagen

Das Landgericht in Kiel wies darauf hin, dass eine entsprechende Klausel in einem Vertrag als ein unzulässiger Wettbewerbsverstoß zu bewerten ist.


In der zugrunde liegenden Klausel verbot der Hersteller den Händlern, die Produkte über Plattformern wie Ebay oder Amazon zu vertreiben.

Das Gericht begründete seine ablehnende Haltung mit der Begründung, dass die Händler bei der Gültigkeit eines entsprechenden Verbotes daran gehindert würden, mehr Kunden zu erreichen. Darüber hinaus herrscht gerade im Internet ein besonders intensiver Wettbewerb zwischen den Händlern. Diesen würde ein entsprechendes Verbot in unzulässiger Weise einschränken.
 
Landgericht Kiel, Urteil LG KI 14 O 44 13 Kart vom 08.11.2013
Normen: § 1 GWB, Art. 101 AEUV
[bns]
 
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