Anfang | << | 18 19 20 21 22 [23] 24 25 26 27 28 | >> | Ende

Die Gemeinde verletzte ihre Verkehrssicherungspflichten fahrlässig.
LAG Duesseldorf, Urteil vom 11.09.2017
Ein Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.11.2017
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.10.2017
Ein Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2017
Ist ein Arbeitnehmer allein durch seine berufliche Tätigkeit einer polizeilichen Maßnahme ausgesetzt, bei der er einen gesundheitlichen Schaden erleidet, so handelt es sich in einem Fall um einen Arbeitsunfall.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 17.10.2017
Der Sturz bei einer von einem unternehmensunabhängigen Sportverein organisierten Wanderung stellt keinen Arbeitsunfall dar.
LSG Hessen, Urteil vom 07.08.2017
Im kommenden Jahr sowie 2019 und 2020 werden die gesetzlich geregelten Mindestlöhne in der Pflege jeweils zum Jahresbeginn angehoben.
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.
Die Grenze zwischen der Vorbereitung der späteren freiberuflichen Tätigkeit und einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit ist oft fließend.
LAG Köln, Urteil vom 07.02.2017
Für die Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit darf nicht nur auf den Zeitanteil einer einzelnen Tätigkeit abgestellt werden, die der Versicherungsnehmer nicht mehr ausüben kann.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2017
 
Kontakt

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Büro LeipzigBüro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro DresdenBüro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro HalleBüro Halle +49 345 - 548 36 85

E-Mail Fachanwalt Hamburgoffice@dinter-kreissig.de

Anfahrt LeipzigAnfahrt Leipzig
Anfahrt DresdenAnfahrt Dresden
Anfahrt HalleAnfahrt Halle

Rückrufservice