Schenkung eines Firmenanteils unter Nießbrauchsvorbehalt

Wenn sich der Schenker zusammen mit dem Nießbrauch auch das Stimmrecht vorbehält, ist die Schenkung eines Firmenanteils nicht als Betriebsvermögen begünstigt.

Die Schenkung von Betriebsvermögen ist in der Regel steuerbegünstigt möglich. Ein Fallstrick lauert aber bei der Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt, wie ein Geschwisterpaar jetzt beim Bundesfinanzhof feststellen musste. Die Eltern hatten KG-Anteile auf ihre Kinder unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen und gleichzeitig den Gesellschaftsvertrag so geändert, dass das Stimmrecht für Anteile im Fall eines Nießbrauchs dem Nießbraucher zustehen soll. Dadurch sind die Kinder aber nach Ansicht des Gerichts nie zu Mitunternehmern geworden, weil sie weder Eigeninitiative entfalten konnten noch Unternehmerrisiko trugen. Fehlt eines dieser Elemente ganz, liegt keine Mitunternehmerstellung vor, und die Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen scheidet aus. Das Urteil betraf noch das alte Erbschaftsteuerrecht, lässt sich aber sinngemäß auch auf das neue Recht anwenden.

 
[mmk]
 
Kontakt

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Büro LeipzigBüro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro DresdenBüro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro HalleBüro Halle +49 345 - 548 36 85

E-Mail Fachanwalt Hamburgoffice@dinter-kreissig.de

Anfahrt LeipzigAnfahrt Leipzig
Anfahrt DresdenAnfahrt Dresden
Anfahrt HalleAnfahrt Halle

Rückrufservice